Reisebestimmungen für Hund, Katze und Frettchen

Da unsere Haustiere immer "reiselustiger" werden, verschiedene Urlaubsländer aber unterschiedliche Einreisebestimmungen haben, haben wir hier ein paar wichtige Informationen zusammengestellt.

 

 

 

 

Reiseverkehr innerhalb der EU:

Heimtiere müssen zur eindeutigen Identifikation seit dem 01.07.2011 elektronisch  gekennzeichnet sein (Transponder/Mikrochip). Gültig sind zur Kennzeichnung noch vor dem 01.07.2011 vorgenommene Tätowierungen, außer bei der Reise nach Malta, Irland oder im Vereinigten Königreich.

 

Bei Reisen in die Länder der EU muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser wird vom Tierarzt ausgestellt.

 

Eine gültige Tollwutimpfung muss vorliegen und im Heimtierausweis dokumentiert sein. Die Dauer der Gültigkeit einer Tollwutimpfung wird von der jeweiligen Herstellerfirma festgelegt. Grundsätzlich muss ein Welpe für die erste Impfung mindestens 3 Monate alt sein, und die Impfung muss zum Reisedatum mindestens 21 Tage zurückliegen.

 

Mitgliedsländer der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern 

 

Zusätzlich:

gilt für das Vereinigtes Königreich, Finnland, Malta und Irland

 

Hunde müssen frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der geplanten Einreise von einem Tierarzt gegen Bandwürmer (Echinokokkose) behandelt werden. Die Behandlung ist in der entsprechenden Rubrik des Heimtierpasses von dem Tierarzt zu bescheinigen, der die Behandlung durchgeführt hat.

 

Für die Reise nach Norwegen gilt dies ebenso: Aktuelles im link.

 



Reisevorschriften für Hunde, Katzen und Frettchen in der EU
Reisen innerhalb der EU und Reisen zurück in die EU
EU-Regelung ab 1. Januar 2012.pdf
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